Infos

ÖFFNUNGSZEITEN:     Am 1. Juli 2024 öffnen wir erst um 19 Uhr

Kino und Innengastro täglich von 13:00 - 01:00 Uhr geöffnet --- Mittwoch ist Ruhetag --- teils jedoch für Events wie z. B. zu Vorpremieren mittwochs geöffnet --- am 1. Mai geöffnet (trotz Mittwoch)

Minigolfanlage bei guter Witterung von 13:00 Uhr bis Sonnenuntergang geöffnet --- Mittwoch ist Ruhetag ---

Spielothek täglich von 13:00 - 01:00 Uhr geöffnet --- mittwochs und an "stillen Feiertagen" geschlossen, Zutritt ab 21 Jahre, am 1. Mai geöffnet (trotz Mittwoch)


KINO --- Eintrittspreise

Auf allen Plätzen 9,-- €

ermäßigt: 7,-- Euro für Kinder am Nachmittag bis 11 Jahre

3D-Aufpreis 2,-- €

3D-Brille 2,-- €

Überlängenaufschlag: ab 120 min 0,50 €, ab 140 min 1,-- €, ab 160 min 1,50 €, ab 180 min 2,-- €

nur Barzahlung


KINOGUTSCHEINE können an der Kinokasse erworben werden

BONUSKARTE für fleißige Kinogänger

KARTENRESERVIERUNG telefonisch während unserer Öffnungszeiten: 0 97 61 / 20 63 - es gibt keine Platzreservierung


HAUSORDNUNG (Kino / Minigolf / Spielothek)

  • Jegliche von außerhalb mitgebrachten Getränke, Speisen und Snacks müssen draußen bleiben.
  • Haustiere müssen draußen bleiben, denn es gibt Gäste mit Tierhaarallergie.
  • In der Spielothek herrscht Alkoholverbot und sie darf erst ab 21 Jahre betreten werden.
  • Rucksäcke und große Taschen dürfen nicht mit in den Kinosaal genommen werden.
  • In den Kinosälen Handys ausschalten, denn Handyklingeln und leuchtende Displays stören andere Kinobesucher.
  • Im Kinosaal sind Abfilmen und Tonaufnahmen nicht gestattet, es ist eine Straftat, die geahndet wird.
  • Die Kino-Leinwände nicht berühren.
  • Wir freuen uns über Besucher, die nach der Film-Vorstellung ihren Platz sauber hinterlassen, also Cola-Becher, Flaschen, Popcorntüten und sonstige Verpackungen bitte in die Mülleimer werfen - Danke bereits im Voraus.
  • Beim Minigolfspielen darauf achten, dass die Bahnen nicht betreten werden und dass genügend Abstand beim Ausholen mit dem Minigolfschläger eingehalten wird.
  • Auf den Minigolfplatz dürfen nur Minigolfspieler, wer "nur zuschauen" will, kann dies außerhalb vom Zaun tun.
  • Bitte mit den Polstern der Kinobestuhlung, den Billardtischen, den Kickern, dem Air-Hockey-Tisch, den Dartautomaten und den Minigolfbahnen pfleglich umgehen - Danke bereits im Voraus.

PARKMÖGLICHKEITEN

  • auf dem Platz vor dem Kino
  • in der Kellereistraße
  • Parkplatz auf dem Kasernenhof
  • in der Thüringer Straße
  • außerhalb der Schulzeit, an den Wochenenden und in den bayerischen Schulferien auf den Lehrer- und Schulparkplätzen

FSK / ALTERSFREIGABEN / JUGENDSCHUTZ

 

 

Vor dem Kinobesuch möchten wir Sie bitten, sich über die entsprechnenden Altersfreigaben der Filme zu informieren. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) teilt Filme in fünf verschiedene Altersfreigaben ein:

 

  • Freigegeben ohne Altersbeschränkung (ab 0 Jahren)
  • Freigegeben ab 6 Jahren
  • Freigegeben ab 12 Jahren (nur hier gibt es eine Ausnahmeregel: Kinder ab 6 Jahren dürfen sich einen Film, der am 12 Jahren freigegeben ist, anschauen, wenn sie sich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten* oder Erziehungsbeauftragten* während der kompletten Filmvorstellung befinden)
  • Freigegeben ab 16 Jahren
  • Keine Jugendfreigabe (ab 18 Jahren)

 

Um das Alter entsprechend nachweisen zu können, bitte einen geeigneten Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein, Reisepass) mitbringen und vorlegen.

 

Für Besucher und Kinobetreiber sind die Altersfreigaben der FSK verbindlich und können nicht durch die Erziehungsberechtigten, auch begleitend, aufgehoben/unterschritten werden. Wenn die FSK-Regelung missbraucht wird, besteht kein Anspruch auf Kartenrücknahme.

 

Mehr Infos im Internet:

Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH

Außerdem sind beim Kinobesuch von Kindern und Jugendlichen die Regelungen des Jugendschutzgesetzes zum Aufenthalt in der Öffentlichkeit zu beachten.

Sollten weiterhin Fragen oder sogar Beschwerden zum Thema Jugendschutz vorhanden sein, verwenden Sie bitte das FSK-Beschwerdeformular .

 

 

*Hinweise zur Erziehungsbeauftragung für Eltern und erziehungsbeauftrage Personen:

 

Definitionen:

  • Personensorgeberechtige

Personensorgeberechtigt sind die Eltern oder, in Ausnahmefällen, ein vom Familiengericht bestellter Vormund.

  • Erziehungsbeauftragte

Erziehungsbeauftragt nach dem Jugendschutzgesetz ist jede Person über 18 Jahren, so weit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit dem/der Personensorgeberechtigten Erziehungsaufgaben wahrnimmt.

 

Wichtige Info für Eltern und Erziehungsbeauftragte:

 

  • Die erziehungsbeauftragte Person muss volljährig sein und muss sich gegenüber anderen ausweisen können, muss reif genug und in der Lage sein, Ihrem Kind in der Situation verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung bieten zu können. Erziehungsbeauftragte übernehmen die Aufsichtspflicht und muss dieser Aufgabe gewachsen sein.
  • Stellen Sie beim Besuch abendlicher Kino-Veranstaltungen die Heimfahrt Ihres Kindes sicher.
  • Stellen Sie sicher, dass die erziehungsbeauftragte Person während der Begleitung Ihres Kindes nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen steht und über die Regelungen des Jugendschutzes Bescheid weiß: Alkoholverbot unter 16 Jahren, keine Spirituosen auch keine branntweinhaltigen Getränke ( auch keine branntweinhaltigen Mixgetränke) unter 18 Jahren. Rauchverbot unter 18 Jahren.

 

Wichtige Info zum Erziehungsauftrag:

 

Bei Kinobesuchen ist jedoch zu beachten, dass die Altersfreigaben der Filme auch in Begleitung durch eine erziehungsbeauftragte Person gültig bleiben. Einzige Ausnahme sind Filme ab 12 Jahre. Diese dürfen in Begleitung einer Erziehungsbeauftragten Person ab 6 Jahren besucht werden.